Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.