Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
UhrmAusbV 2001§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.