Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht
UhÜbkGArt 1
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dem in Den Haag am 26. August 1959 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.