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UZK-IA

Art 46 Sportboote (Artikel 49 des Zollkodex)

Stand: 02.10.2026

Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord eines Sportbootes werden unabhängig von Herkunft oder Ziel des Bootes in allen Anlaufhäfen in der Union durchgeführt. Ein Sportboot ist ein Sportboot gemäß der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ).

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