Art 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Der Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke gemäß Artikel 230 des Zollkodex wird bei der Zollbehörde beantragt, die in dem Mitgliedstaat, in dem die die TIR-Verfahren des Antragstellers beendet werden sollen, für diese Entscheidung zuständig ist.