Gesetze / UZK-DA

UZK-DA

Art 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle (Artikel 185 Absatz 1 des Zollkodex)

Stand: 02.10.2026

Inhaber von Bewilligungen für die Eigenkontrolle dürfen unter zollamtlicher Überwachung die Einhaltung von in der Bewilligung festgelegten Verboten und Beschränkungen kontrollieren.

←Art 151 →Art 153