Art 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle (Artikel 185 Absatz 1 des Zollkodex)
Stand: 02.10.2026
Inhaber von Bewilligungen für die Eigenkontrolle dürfen unter zollamtlicher Überwachung die Einhaltung von in der Bewilligung festgelegten Verboten und Beschränkungen kontrollieren.