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UZK-DA

Art 144 Zollanmeldung für unter der Verantwortung eines Postbetreibers beförderte Waren

Stand: 02.10.2026

(Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex)

Ein Postbetreiber kann für Waren, die unter seiner Verantwortung befördert werden, eine Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit dem in Spalte H6 des Anhangs B angegebenen reduzierten Datensatz abgeben, sofern die Waren folgende Bedingungen erfüllen:

a) Ihr Wert beträgt höchstens 1 000 EUR;

b) sie unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.

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