(Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex)
Ein Postbetreiber kann für Waren, die unter seiner Verantwortung befördert werden, eine Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit dem in Spalte H6 des Anhangs B angegebenen reduzierten Datensatz abgeben, sofern die Waren folgende Bedingungen erfüllen:
a) Ihr Wert beträgt höchstens 1 000 EUR;
b) sie unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.