Gesetze / UZK-DA UZK-DA Art 111 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Stand: 02.10.2026 Die in den Artikeln 105 bis 109 genannten Fristen gelten nicht im Falle höherer Gewalt.