Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
UVBBErG§ 14 Personal- und Organisationskonzept
Stand: 10.06.2019
Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse legen dem Bundesversicherungsamt bis zum 31. Juli 2014 ein Konzept zur Organisations- und Personalstruktur der Unfallversicherung Bund und Bahn zur Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, aus dem sich die geplanten Maßnahmen zur Realisierung von Synergieeffekten und zur Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten ergeben.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 447 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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