Gesetze / Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn

UNAIDSBüroVbgV

Art 1

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 08.11.2023

Bund

Die durch Notenwechsel vom 17. August 2022 und 3. März 2023 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.

→Art 2