Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Universitätsklinikum-Verordnung
UKVO§ 3 Organe
Stand: 26.08.2026
Organe des Universitätsklinikums sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Ihre Zusammensetzung ist in § 31a Absatz 4 und 5 Hochschulgesetz festgelegt.