Gesetze / Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
UKRatZustAnO§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalsachen auf das Bundesverwaltungsamt
Stand: 01.11.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UKRatZustAnO/1#abs-1 (1) Gemäß § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, § 56 Absatz 2 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung, § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung sowie von § 44 Absatz 2 Satz 1 und § 45 Absatz 3 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes werden auf das Bundesverwaltungsamt in den in Absatz 2 genannten Bereichen folgende Zuständigkeiten übertragen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UKRatZustAnO/1#abs-2 (2) Die Übertragung von Zuständigkeiten nach Absatz 1 gilt für Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Unabhängigen Kontrollrats in folgenden Bereichen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UKRatZustAnO/1#abs-3 (3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Unabhängige Kontrollrat die Maßnahme selbst getroffen hat.