Gesetze / Landesrecht Bayern / UGebO · GVBl. S. 103

Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, von Behörden auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft sowie der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nach § 128 StrlSchV BayRS 2013-2-6-U/G

10 Normen · Ausgangsfassung vom 15.02.1995 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Höhe der Gebühren
  4. § 3 Auslagen
  5. § 4 Aufrundung
  6. § 5 Schuldner
  7. § 6 Befreiungen
  8. § 7 Abstandnahme von Gebührenerhebungen
  9. § 8 Fälligkeit, Vorschuß, Zurückbehaltungsrecht
  10. § 9 Unrichtige Sachbehandlung
  11. § 10 Schlußbestimmungen
  12. Schlussformel
  13. Anlage Anlage (zu § 2 Abs. 1 UGebO) Gebührenverzeichnis

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.02.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 26. Februar 2019 (GVBl. S. 31)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.