Gesetze / Landesrecht Bayern / UGebO · GVBl. S. 103
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, von Behörden auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft sowie der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nach § 128 StrlSchV BayRS 2013-2-6-U/G
10 Normen · Ausgangsfassung vom 15.02.1995 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Höhe der Gebühren
- § 3 Auslagen
- § 4 Aufrundung
- § 5 Schuldner
- § 6 Befreiungen
- § 7 Abstandnahme von Gebührenerhebungen
- § 8 Fälligkeit, Vorschuß, Zurückbehaltungsrecht
- § 9 Unrichtige Sachbehandlung
- § 10 Schlußbestimmungen
- Schlussformel
- Anlage Anlage (zu § 2 Abs. 1 UGebO) Gebührenverzeichnis
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.02.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 26. Februar 2019 (GVBl. S. 31)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.