Gesetze / Umstellungsergänzungsgesetz
UErgG§ 25
Stand: 10.06.2019
Die Entscheidung wird mit der Rechtskraft wirksam. Sie ist für die Gerichte, die Verwaltungsbehörden und das Neue Institut bindend.
Gesetze / Umstellungsergänzungsgesetz
UErgGStand: 10.06.2019
Die Entscheidung wird mit der Rechtskraft wirksam. Sie ist für die Gerichte, die Verwaltungsbehörden und das Neue Institut bindend.