Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.06.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/1#abs-1 (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf das im 7. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes bezeichnete Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/1#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt nicht für
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202023/1#abs-3 (3) Diese Verordnung findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799; 1997 II S. 1402) auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.