Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwVInhaltsübersicht
Stand: 25.06.2023
Abschnitt 1Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2Beschaffenheit des Trinkwassers
Abschnitt 3Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Abschnitt 4Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
Abschnitt 5Aufbereitung
Abschnitt 6Untersuchungspflichten des Betreibers
Abschnitt 7Risikobasierter Ansatz
Abschnitt 8Zugelassene UntersuchungsstellenAbschnitt 9Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
Abschnitt 10Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
Abschnitt 11Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
Abschnitt 12Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
Abschnitt 13Überwachung
Abschnitt 14Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
Abschnitt 15BerichtswesenAbschnitt 16Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
| § 5 | Allgemeine Anforderungen |
| § 6 | Mikrobiologische Anforderungen |
| § 7 | Chemische Anforderungen |
| § 8 | Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter |
| § 9 | Radiologische Anforderung |
| § 10 | Stelle der Einhaltung der Anforderungen |
| § 11 | Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen |
| § 12 | Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen |
| § 13 | Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen |
| § 14 | Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen |
| § 15 | Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser |
| § 16 | Konformitätsvermutung |
| § 17 | Trinkwasserleitungen aus Blei |
| § 18 | Aufbereitungszwecke |
| § 19 | Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung |
| § 20 | Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren |
| § 21 | Ausnahmen |
| § 22 | Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung |
| § 23 | Pflicht zur Aufbereitung |
| § 24 | Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration |
| § 25 | Aufzeichnungspflichten des Betreibers |
| § 26 | Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung |
| § 27 | Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser |
| § 28 | Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan |
| § 29 | Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen |
| § 30 | Programm für betriebliche Untersuchungen |
| § 31 | Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. |
| § 32 | Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe |
| § 33 | Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe |
| § 34 | Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen |
| § 35 | Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen |
| § 36 | Indikatorparameter somatische Coliphagen |
| § 37 | Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten |
| § 38 | Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten |
| § 41 | Stelle der Probennahme |
| § 42 | Probennahmeverfahren |
| § 43 | Untersuchungsverfahren |
| § 44 | Niederschrift über das Untersuchungsergebnis |
| § 45 | Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform |
| § 46 | Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher |
| § 47 | Anzeigepflichten |
| § 48 | Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe |
| § 49 | Abgabeverbot |
| § 50 | Maßnahmenplan des Betreibers |
| § 51 | Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec. |
| § 52 | Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts |
| § 53 | Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec. |
| § 54 | Überwachung durch das Gesundheitsamt |
| § 55 | Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt |
| § 56 | Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet |
| § 57 | Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe |
| § 58 | Mitwirkungs- und Duldungspflichten |
| § 59 | Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde |
| § 60 | Niederschrift über die Überwachung |
| § 61 | Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge |
| § 62 | Beurteilung von Gefährdungen und Risiken |
| § 63 | Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen |
| § 64 | Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen |
| § 65 | Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde |
| § 66 | Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter |
| § 67 | Information der betroffenen Verbraucher |
| § 68 | Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec. |
| Anlage 1 | Mikrobiologische Parameter |
| Anlage 2 | Chemische Parameter |
| Anlage 3 | Indikatorparameter |
| Anlage 4 | Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe |
| Anlage 5 | Betriebsparameter Trübung |
| Anlage 6 | Untersuchungshäufigkeit |
| Anlage 7 | Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter |