Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV§ 16 Konformitätsvermutung
Stand: 25.06.2023
Es wird vermutet, dass die für ein Produkt verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien nach § 14 und den durch das Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen nach § 15 entsprechen, wenn dies durch ein Zertifikat eines für die Zertifizierung von Produkten in der Trinkwasserversorgung akkreditierten Zertifizierers bestätigt wird.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 16 TrinkwV →
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- VG Düsseldorf, 18.03.2015 – 23 L 66/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.06.2015 – 13 B 452/15Zitiert von 6
- VG Freiburg, 25.09.2013 – 1 K 2092/11
- LG Berlin, 17.06.2021 – 67 S 17/21Zitiert von 1
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