Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV 2001§ 7 Indikatorparameter
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202001/7#abs-1 (1) Im Trinkwasser müssen die in Anlage 3 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein. Dies gilt nicht für den technischen Maßnahmenwert in Anlage 3 Teil II.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202001/7#abs-2 (2) Im Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist, darf der in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 5 festgelegte Grenzwert nicht überschritten werden.