Gesetze / Zweite Treuhandunternehmensübertragungsverordnung
2. TreuhUntÜV§ 2 Übertragung von Unternehmensbeteiligungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhUnt%C3%9CV%202/2#abs-1 (1) Die Geschäftsanteile der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 38419 eingetragenen DUHO Verwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 31. Juli 1996 auf den Bund übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhUnt%C3%9CV%202/2#abs-2 (2) Die Geschäftsanteile der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben an den in der Anlage bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 1. August 1996 auf die DUHO Verwaltungs-Gesellschaft mbH übertragen.