Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln
TrainerV§ 1 Ausbildungsstätte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TrainerV/1#abs-1 (1) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird für den Besuch der Trainerakademie Köln e.V. geleistet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TrainerV/1#abs-2 (2) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung nach der von der zuständigen Landesbehörde erlassenen Studien- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Trainer durchgeführt wird.