Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln

TrainerV

§ 1 Ausbildungsstätte

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TrainerV/1#abs-1 (1) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird für den Besuch der Trainerakademie Köln e.V. geleistet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TrainerV/1#abs-2 (2) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung nach der von der zuständigen Landesbehörde erlassenen Studien- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Trainer durchgeführt wird.

§ 2