Gesetze / Truppenzollverordnung
TrZollV§ 2 Fristverlängerung
Stand: 10.06.2019
Die in der Bewilligung festgesetzte Frist, innerhalb derer die Waren an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere übergeben werden müssen, kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag verlängert werden.