Gesetze / TrZollV · BGBl I 2009, 2947
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
29 Normen · ausgefertigt 24.08.2009 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Kapitel 1 · Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
- § 1Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
- § 2Fristverlängerung
- § 3Rückwirkende Bewilligung
- Kapitel 2 · Anmeldung zur Truppenverwendung
- § 4Verwendung des Einheitspapiers
- § 5Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
- § 6Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
- Kapitel 3 · Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
- Abschnitt 1 · Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
- Unterabschnitt 1 · Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
- § 7Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen
- § 8Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere
- § 9Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
- Unterabschnitt 2 · Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
- § 10Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 11Genehmigungspflicht
- § 12Sonstige öffentliche Veranstaltungen
- § 13Nichtöffentliche Veranstaltungen
- Unterabschnitt 3 · Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
- § 14Erwerb von Einfuhrwaren
- Unterabschnitt 4 · Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
- § 15Versorgungsberechtigte Personen
- § 16Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen
- § 17Zulassung als versorgungsberechtigte Person
- Abschnitt 2 · Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 18Veräußerungsgenehmigung
- § 19Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
- § 20Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
- Kapitel 4 · Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
- § 21Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
- § 22Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
- § 23Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
- § 24Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge
- Kapitel 5 · Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
- § 25Geringfügige Pflichtverletzungen
- § 26Übersiedlungsgut
- Kapitel 6 · Sonstige Bestimmungen
- § 27Zuständige Zollstelle
- § 28Ordnungswidrigkeiten
- § 29Inkrafttreten, Außerkrafttreten