Gesetze / Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
TierHaltKennzG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 31.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TierHaltKennzG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt im Interesse einer umfassenden und auf Langfristigkeit angelegten Information der Endverbraucher die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TierHaltKennzG/1#abs-2 (2) Vom Anwendungsbereich umfasst sind Lebensmittel nach Anlage 1, die von Tieren einer in Anlage 2 genannten Tierart gewonnen wurden und zur Abgabe an den Endverbraucher im Inland bestimmt sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TierHaltKennzG/1#abs-3 (3) Die in anderen Rechtsvorschriften enthaltenen Kennzeichnungsvorschriften bleiben unberührt.