Gesetze / Landesrecht Sachsen / Tierhaltungskennzeichnungs-Zuständigkeitsverordnung
TierHKZuVO§ 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dresden, den 5. Mai 2025
Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping