Gesetze / Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz
TierGesBußG§ 13 Höhe der Geldbuße
Stand: 14.03.2026
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Gesetze / Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz
TierGesBußGStand: 14.03.2026
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.