nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 TierGesBußG — Höhe der Geldbuße

Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz

Stand: 14.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.