Gesetze / Triebfahrzeugführerscheinverordnung
TfV§ 22 Anwendungsbestimmungen
Stand: 01.01.2024
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 sind § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 1 und Anlage 8 in der am 8. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Gesetze / Triebfahrzeugführerscheinverordnung
TfVStand: 01.01.2024
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 sind § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 1 und Anlage 8 in der am 8. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.