Gesetze / Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung

TfPV

§ 1 Geltungsbereich und zuständige Behörde

Stand: 01.01.2024

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TfPV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins, die Zulassung zur Prüfung, den Ablauf der Prüfungen und das Prüfungsverfahren im Geltungsbereich der Triebfahrzeugführerscheinverordnung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TfPV/1#abs-2 (2) Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Eisenbahn-Bundesamt.

§ 2