Gesetze / Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung
TfPV§ 1 Geltungsbereich und zuständige Behörde
Stand: 01.01.2024
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TfPV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins, die Zulassung zur Prüfung, den Ablauf der Prüfungen und das Prüfungsverfahren im Geltungsbereich der Triebfahrzeugführerscheinverordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TfPV/1#abs-2 (2) Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Eisenbahn-Bundesamt.