Gesetze / Textil- und Modenäherausbildungsverordnung TexModNäherAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.01.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.