Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee
TZiWGArt 25 Einsicht in Schriftstücke
Stand: 25.08.2026
Der Berechtigte kann Einsicht in die im Besitz des Verpflichteten befindlichen Definitivbeschlüsse, Forstrechtskataster und Abgewährungsnachweise verlangen, soweit ihm ein Anspruch auf Einsicht nicht schon nach anderen Vorschriften zusteht.