Der Berechtigte kann Einsicht in die im Besitz des Verpflichteten befindlichen Definitivbeschlüsse, Forstrechtskataster und Abgewährungsnachweise verlangen, soweit ihm ein Anspruch auf Einsicht nicht schon nach anderen Vorschriften zusteht.
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Der Berechtigte kann Einsicht in die im Besitz des Verpflichteten befindlichen Definitivbeschlüsse, Forstrechtskataster und Abgewährungsnachweise verlangen, soweit ihm ein Anspruch auf Einsicht nicht schon nach anderen Vorschriften zusteht.