Gesetze / Landesrecht Bayern / Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TV_Forst_AnschlTVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
…
vertreten durch den Vorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: