Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Einmalzahlungen – Forst 2011
TV_EinmalzForst_2011§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte und Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst),
b) Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst).