nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 TV_EinmalzForst_2011 (Bayern) — Geltungsbereich

Tarifvertrag über Einmalzahlungen – Forst 2011

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte und Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:

a) Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst),

b) Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst).