Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Einmalzahlungen – Forst
TV_EinmalzForst_2007Eingangsformel
Stand: 01.01.2008
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
– Bundesvorstand –,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: