Gesetze / Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. November 2024

TVMindestlohnGebäude 2024

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 13.04.2025

Bund

1.
Räumlicher GeltungsbereichDas Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Betrieblicher GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)[2] in der jeweils geltenden Fassung fallen.
3.
Persönlicher GeltungsbereichGewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

1 Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedwedes Geschlecht.

2 Ein Auszug aus dem Rahmentarifvertrag (RTV) ist im Anhang zu dieser Anlage abgedruckt.

§ 2