Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
TV-LEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: