Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart:
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Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: