Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-ÄrzteEingangsformel
Stand: 01.04.2026
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
dem Marburger Bund, – Bundesverband –, vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden, andererseits
wird Folgendes vereinbart: