Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts
TVÜ-Forst§ 3 Überleitung in den TV-Forst
Stand: 01.10.2023
Die von § 1 Abs. 1 erfassten Beschäftigten werden am 1. Januar 2008 nach den folgenden Regelungen in den TV-Forst übergeleitet.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 TVÜ-Forst →
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- LAG Niedersachsen, 11.11.2009 – 15 Sa 2023/08Zitiert von 1
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