Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts
TVÜ-Forst§ 17 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse, Pachtverträge und Vereinbarungen über Holzgewährung
Stand: 25.08.2026