Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TVÜ-Ärzte§ 13 Abgeltung
Stand: 25.08.2026
Durch Vereinbarung mit der Ärztin/dem Arzt können Entgeltbestandteile aus Besitzständen pauschaliert beziehungsweise abgefunden werden. § 8 Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.