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§ 13 TVÜ-Ärzte (Bayern) — Abgeltung

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Landesrecht Bayern

Stand: 01.01.2013 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch Vereinbarung mit der Ärztin/dem Arzt können Entgeltbestandteile aus Besitzständen pauschaliert beziehungsweise abgefunden werden. § 8 Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.