Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TV Inflationsausgleich Forst§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
a) Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst in der Fassung der Anlage zu § 4 des Änderungstarifvertrages zum TV-L-Forst Nr. 9 vom 15. Februar 2022 bzw. des diesem nachfolgenden Änderungstarifvertrags),
b) Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst in der Fassung der Anlage zu § 4 des Änderungstarifvertrages Nr. 8 zum TVA-L-Forst vom 15. Februar 2022 bzw. des diesem nachfolgenden Änderungstarifvertrags).