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§ 1 TV Inflationsausgleich Forst (Bayern) — Geltungsbereich

Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:

a) Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst in der Fassung der Anlage zu § 4 des Änderungstarifvertrages zum TV-L-Forst Nr. 9 vom 15. Februar 2022 bzw. des diesem nachfolgenden Änderungstarifvertrags),

b) Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst in der Fassung der Anlage zu § 4 des Änderungstarifvertrages Nr. 8 zum TVA-L-Forst vom 15. Februar 2022 bzw. des diesem nachfolgenden Änderungstarifvertrags).