Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder
TV EntgO-L§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die unter den Geltungsbereich des § 44 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen.