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§ 1 TV EntgO-L (Bayern) — Geltungsbereich

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Tarifvertrag gilt für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die unter den Geltungsbereich des § 44 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen.