Gesetze / TSE-Resistenzzuchtverordnung
TSEResZV§ 8 Mitteilungen
Stand: 10.06.2019
Die zuständige oberste Landesbehörde übermittelt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 1. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Ergebnisse der im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten Genotypisierungen des Vorjahres zur Weitergabe an die Europäische Kommission.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 386 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 415 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.