Gesetze / Landesrecht Sachsen / Technische-Produkte-Marktüberwachungsverordnung

TPMüVO

§ 1 Zuständigkeit der Landesdirektion

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TPM%C3%BCVO/1#abs-1 (1) Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für den Vollzug der Marktüberwachung in den Bereichen

1. des Rechts des technischen Verbraucherschutzes,

2. des Produktsicherheitsgesetzes ,

3. des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes ,

4. des Rechts der Textilkennzeichnung,

5. des Rechts der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und

6. des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes,

soweit nichts anderes bestimmt ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TPM%C3%BCVO/1#abs-2 (2) Sie ist insbesondere zuständig für den Vollzug der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften.

§ 2