Gesetze / Landesrecht Sachsen / Technische-Produkte-Marktüberwachungsverordnung
TPMüVO§ 1 Zuständigkeit der Landesdirektion
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TPM%C3%BCVO/1#abs-1 (1) Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für den Vollzug der Marktüberwachung in den Bereichen
1. des Rechts des technischen Verbraucherschutzes,
2. des Produktsicherheitsgesetzes ,
3. des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes ,
4. des Rechts der Textilkennzeichnung,
5. des Rechts der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und
6. des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes,
soweit nichts anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TPM%C3%BCVO/1#abs-2 (2) Sie ist insbesondere zuständig für den Vollzug der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften.